Silvester: Schutzzonen in der Samtgemeinde Harsefeld

Zum Schutz von Menschen, Tieren und besonders brandgefährdeten Gebäuden gelten zum Jahreswechsel besondere Regelungen für das Abbrennen von Feuerwerk. Die folgende Übersicht zeigt die ausgewiesenen Schutzzonen, in denen aufgrund von Reetdachhäusern und anderer sensibler Bebauung das Abbrennen von pyrotechnischer Gegenstände nicht erlaubt ist.

Download PDF-Datei: Schutzzonen Silvester (4 MB, PDF-Dokument)

Download PDF-Datei: Hinweise zu Silvester-Feuerwerk (2 MB, PDF-Dokument)

Quelle: Samtgemeinde Harsefeld

, , , ,
[shariff]
Niedersächsische LandNews
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.