[Amtlicher Beitrag] Ab morgen gilt Leinenpflicht!

In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli müssen eure Hunde beim Spaziergang angeleint sein. Denn im Frühling beginnt mit der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit eine Phase, in der Wildtiere besonderen Schutz benötigen. Selbst das bloße Aufstöbern des Nachwuchses kann dazu führen, dass Elterntiere ihre Jungen verlassen.

Geregelt ist die Leinenpflicht in dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Ausnahmen gelten zum Beispiel für Blindenhunde, Rettungs- oder Hütehunde.

Also: Nehmt Rücksicht und leint eure Vierbeiner bitte an!🐾

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Author: Stadt Langelsheim

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