Gemeinsam für den Artenschutz

Der Landkreis Stade und die Samtgemeinden Harsefeld und Fredenbeck sowie die Jägerschaft des Landkreises Stade e.V. setzen ein starkes, gemeinsames Zeichen für den Natur-, Umwelt- und Artenschutz in der Region. Im Rahmen eines offiziellen Termins unterzeichneten die Partner eine umfassende Naturschutzabsichtserklärung.
Auch die Gemeinde Apensen hat die Vereinbarung ratifiziert. Ziel der Vereinbarung ist es, die Zusammenarbeit bei ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zu intensivieren und den Lebensraum für heimische Tiere und Pflanzen nachhaltig zu sichern.
Ein zentraler Baustein der Vereinbarung ist die Optimierung von Kompensationsmaßnahmen. Wenn durch Bauprojekte oder Straßenversiegelungen Eingriffe in die Natur stattfinden, müssen diese künftig noch gezielter ausgeglichen werden. Die Erklärung legt fest, dass Ausgleichsmaßnahmen in enger zeitlicher und räumlicher Nähe zum Eingriffsort – bevorzugt auf kommunalen Flächen – stattfinden müssen. Ein neuer Überwachungs- und Evaluierungsmechanismus soll zudem sicherstellen, dass die Maßnahmen langfristig wirken und wertvolle Daten für zukünftige Projekte liefern. Neben der Neuanlage von Hecken und dem Schutz gefährdeter Arten steht insbesondere die Wiederherstellung beschädigter Feuchtgebiete im Fokus.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der ökologischen Aufwertung von Wegrändern, Äckern und Grünland. Hier unterscheidet die Vereinbarung zwischen kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen:

  • Schutz der Bodenbrüter: Auf das Mähen oder Mulchen von Wegerändern und Blühstreifen wird zum Schutz von Rebhuhn, Feldlerche und Co. bis zum 15. August komplett verzichtet.
  • Insektenschutz im Winter: In der Zeit von Herbst bis April ruhen die Arbeiten auf den Flächen, da viele Schmetterlinge und Wildbienen in den verblühten Pflanzen überwintern.
  • Schonende Technik: Zum Einsatz kommen künftig ausschließlich Doppelmesserbalkenmähwerke. Ein Mulchen oder Düngen der Flächen ist untersagt. Zudem verbleibt das Mähgut nach dem Schnitt einige Tage auf der Fläche, damit sich vorhandene Samen natürlich aussäen können.
  • Regionales Saatgut: Für langfristige Maßnahmen wird streng auf regionalspezifisches Saatgut (§ 40 BNatSchG) gesetzt, das an die jeweiligen Boden- und Nährstoffverhältnisse angepasst ist.

Auch die Pflege von Heckenstrukturen wird verbindlich geregelt. Um die Blüte nicht zu gefährden, werden Hecken maximal alle zwei bis drei Jahre und ausschließlich im Spätherbst (ab November) beschnitten. Alle acht bis elf Jahre erfolgt ein abschnittsweises Auf-den-Stock-setzen, um die Hecken zu verdichten. Sind Wege beidseitig bepflanzt, erfolgt der Schnitt versetzt (alternierend). So bleibt Vögeln und Kleintieren auch im kalten Winter durchgehend eine wichtige Nahrungs- und Schutzquelle erhalten.

„Mit dieser Vereinbarung bündeln die beteiligten Kommunen, die Naturschutzbehörde und die Jägerschaft ihre Kompetenzen, um den Landkreis Stade als lebenswerten und artenreichen Naturraum für die Zukunft aufzustellen“, betont der Vorsitzende der Jägerschaft im Landkreis Stade.

Quelle: Landkreis Stade, Meldung vom 24.06.2026

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