[Amtlicher Beitrag] Auszahlung eines Entlastungsbetrages für das Kita-Mittagessen

Kita-Mittagessen – Auszahlung Entlastungsbetrag

Familien, deren Kinder eine Kita in der Samtgemeinde Fredenbeck besuchen/besuchten, am Mittagessen im Kita-Jahr 22/23 genommen haben und die Abrechnung über „Mensa-Max“ erfolgte, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Auszahlung des Entlastungsbetrages (Teilbetrag der Finanzhilfe gem. § 14 k NFAG) in Höhe von 65 € pro Kind zu stellen. Von der Weitergabe des Betrages sind Familien ausgenommen, die im Kita-Jahr 22/23 bereits eine Übernahme der Mittagsverpflegung im Rahmen von Bildung und Teilhabe erhalten haben oder deren Kinder den Kindergarten „Lütt Hus“ besuchten. Die Kindertagesstätte „Lütt Hus“ ist von der Weitergabe des Betrages ausgeschlossen, da hier in dem oben genannten Zeitraum keine Kostensteigerungen auf die Familien zugekommen sind.

Der Antrag steht auf der Homepage der Samtgemeinde Fredenbeck zum Download bereit. Gerne kann der Antrag einschließlich der erforderlichen Nachweise per E-Mail (ki**@********ck.de) eingereicht werden.

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