[Amtlicher Beitrag] Standsicherheit der Grabmale

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wird am 08. September 2025 eine Überprüfung der Standsicherheit der einzelnen Grabmale auf den samtgemeindeeigenen Friedhöfen durch eine Fachfirma ausgeführt.

Sollten Bedenken bezüglich der Standsicherheit bestehen, werden die einzelnen Grabmale durch einen entsprechenden Hinweis (gelber Aufkleber) gekennzeichnet. Die Nutzungsberechtigten sind dann entsprechend § 25 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Samtgemeinde Fredenbeck aufgefordert, die Grabmale ordnungsgemäß zu befestigen bzw. befestigen zu lassen.

Für Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus.

Samtgemeinde Fredenbeck

Matthias Hartlef

Samtgemeindebürgermeister

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