[Amtlicher Beitrag] Wichtige Informationen rund um die Kommunalwahl 2026

Am 13. September 2026 ist Kommunalwahl. In der Gemeinde Hagen im Bremischen werden dann der Gemeinderat, drei Ortsräte in Bramstedt, Driftsethe und Uthlede sowie der Kreistag des Landkreises Cuxhaven gewählt.

Der Wahlausschuss der Gemeinde Hagen im Bremischen hat die Wahlvorschläge für den Gemeinderat und die Ortsräte am 22. Juli zugelassen. Damit steht offiziell fest, welche Parteien und Wählergruppen auf dem Stimmzettel stehen. Die vollständigen Listen der Kandidierenden haben wir (hier) auf unserer Website veröffentlicht.

Die Wahlbenachrichtigungskarten sind Anfang August an die Wahlberechtigten versendet worden. Wichtig: Bei einigen Wahllokalen gibt es Änderungen. Werfen Sie deshalb unbedingt einen Blick auf Ihre Wahlbenachrichtigung. Dort finden Sie ihr zuständiges Wahllokal und die Wahlbezirksnummer.

Wahlberechtigt sind Deutsche sowie Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die mindestens 16 Jahre alt sind, in Hagen im Bremischen wohnen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Wer am Wahltag nicht persönlich wählen kann, kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Sobald die Beantragung möglich ist, informieren wie Sie auf der Website. Die wichtigsten Fragen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen haben wir für Sie weiter unten zusammengestellt.

Bereits jetzt möchten wir uns bei den vielen freiwilligen und ehrenamtlichen Wahlhelfenden für die Unterstützung bedanken. Einige Wahlhelfende werden noch gesucht. Wenn Sie am Wahltag mithelfen möchten, dann melden Sie sich gerne bei Herrn Wrieden (per E-Mail wrieden@hagen-cux.de oder per Telefon 04746 87-53).


Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl

Wo kann ich Briefwahl beantragen?

Briefwahlunterlagen müssen im Wahlamt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Am einfachsten geht dies digital mit dem sogenannten Online-Wahlschein auf der Internetseite der Gemeinde Hagen im Bremischen. Zu diesem gelangen Sie auch, wenn Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden.

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen aber auch schriftlich beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein entsprechendes Antragsformular vorgedruckt. [Weiterlesen…]

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